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Neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Stephan Cloots
Neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

Mitte November 2022 ist eine gewaltige Aufgabe zu Ende gegangen: Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat ihren Entwurf zu den Exposure Drafts of European Sustainability Reporting Standards (ESRS) an die Europäische Kommission übergeben.

In denen sind die Offenlegungspflichten für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit nun klarer definiert. Damit steigt der Druck auf Unternehmen, sich mit den neuen Anforderungen zur Erfüllung der Standards auseinander zu setzen.

Für bestehende Organisationen, die bereits Bericht erstatten müssen, wird die Implementierung von ESRS vermutlich ab dem Geschäftsjahr 2024 obligatorisch. Damit ist der Zeitplan, die notwendigen Änderungen vorzunehmen, recht straff – denn sowohl die strategische Ausrichtung als auch Datenprozesse und andere Verantwortlichkeiten für den jeweiligen Fortschrittsbericht müssen Unternehmen dementsprechend anpassen.

Für diese Unternehmen gelten die Anforderungen

Die neuen Anforderungen an die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten für alle EU-Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Bilanz von mehr als 20 Millionen Euro, einen Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind betroffen, die mindestens zwei der drei Kriterien nicht erfüllen: mehr als zehn Beschäftigte, Bilanzsumme über 350 000 Euro, Jahresumsatz über 700 000 Euro. Darüber hinaus beteiligen sich kleine und einfache Kreditinstitute sowie Versicherungsunternehmen und Nicht-EU-Unternehmen an einer Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Was genau wird gefordert? Welche Anpassungen stecken im Entwurf?

Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) liefert die Vorgaben, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren die Inhalte. Die ESRS greifen bereits bestehende Rahmenwerke wie GRI (Global Reporting Initiative), SASB (Sustainability Accounting Standards Board) und TCFD (Task Force on Climate Related Financial Disclosures) auf, wodurch sie gegebenenfalls künftig obsolet sein könnten. Die ESRS setzen für eine verpflichtende Berichterstattung neue Maßstäbe wie die doppelte Wesentlichkeit. Doppelte Wesentlichkeit bedeutet, dass nicht mehr nur die Auswirkungen des Klimas auf ein Unternehmen als wesentlich erachtet werden, sondern ebenso die Auswirkungen des Unternehmens auf das Klima.
Die ESRS-Veröffentlichung besteht aus zwei Dokumenten und zehn thematischen Standards in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Die größten offensichtlichen Unterschiede zum bisherigen Dokument liegen im Umfang der Offenlegungspflichten. Waren es bei der Fassung aus dem Frühjahr 2022 noch 136 Offenlegungspflichten, so hat sich deren Anzahl nun auf 84 reduziert. Die Anzahl der qualitativen und quantitativen Datenpunkte wurde reduziert. In der aktuellen Version müssen statt 2.161 Datenpunkten nur noch 1.144 Datenpunkte verarbeitet werden. Das Konzept der »Doppelten Wesentlichkeit« spielt weiterhin eine zentrale Rolle. Aber die formalen Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse wurden reduziert, indem unter anderem die „rebuttable presumption“ (widerlegbare Vermutung) entfernt wurde.

Diese Themen werden bei der Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt

Der ESRS hat eine spezifische Liste nachhaltigkeitsbezogener Themen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens zu berücksichtigen sind. Der Wesentlichkeitsprozess zielt auch darauf ab, die Anforderungen anderer Referenzrahmen wie der UN-Leitsätze für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu erfüllen. Außerdem wurde die Übergangsfrist für verschiedene Informationspflichten von einem auf drei Jahre verlängert, um mehr Zeit für die Einhaltung zu haben.

 

Die veröffentlichten Standards stellen immer noch nur Entwürfe dar. Bis Ende Juni 2023 nimmt die Europäische Kommission sie an oder überarbeitet sie, bevor sie als delegierter Rechtsakt von Unternehmen anzuwenden sind, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichtspflichtig sind.

Weitere Informationen können der Pressemitteilung sowie dem Cover letter der EFRAG entnommen werden.

Stephan Cloots

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Stephan Cloots
Business Development Manager der IW Medien

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